Als Händler bzw. Händlerin hast du vielleicht schon von der Grundpreisverordnung gehört. Als Bestandteil der deutschen Preisgestaltungsverordnung ist sie für viele Händler:innen verbindlich - egal ob online oder offline.
Die meisten Waren, die Verbraucher:innen im Alltag nutzen und konsumieren, werden unter Angabe von Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten und verkauft. Der Preis, den Verbraucher:innen zahlen, ist dabei in der Regel der Gesamtpreis. Bei vielen Waren ist neben der dem Gesamtpreis auch die Grundpreisangabe Pflicht.
Was genau das bedeutet und was du dabei beachten musst, zeigen wir dir in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist der Grundpreis?
- Was steckt dahinter?
- Wie muss die Grundpreisangabe erfolgen?
- Welche Fehler passieren hierbei häufig?
- Was kann passieren, wenn ich (in einem deutschen Shop) keinen Grundpreis angebe oder etwas falsch mache?
- Wie genau können Onlinehändler:innen das in ihrem Shopify-Store umsetzen?
- Für wen entfällt die Grundpreisangabe?
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Was ist der Grundpreis?
Wahrscheinlich ist dir im Supermarkt schon aufgefallen, dass auf den Preisschildern zusätzlich der Preis pro 100 Gramm oder pro Liter angegeben wird. Dabei handelt es sich um den Grundpreis. Auch in Onlineshops ist die Grundpreisangabe in vielen Fällen nötig. Aus diesem Grund haben wir die Thematik im Interview mit dem Händlerbund genauer beleuchtet.
Der Händlerbund ist der größte Onlinehandelsverband Europas und setzt sich für sicheren und erfolgreichen E-Commerce ein. In diesem Interview erfährst du, was der Grundpreis eigentlich ist, wann er wie angegeben werden muss und was es bei dem Thema sonst noch zu beachten gibt.
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Was steckt dahinter?
Die Pflicht zur Grundpreisangabe ist in der Preisangabenverordnung geregelt und soll für Transparenz sorgen. Unterschiedliche Hersteller:innen füllen ihre Ware häufig in unterschiedlichen Packungsgrößen ab. So gibt es den einen Joghurt im 150-Gramm- und den anderen im 200-Gramm-Becher. Da die alleinige Angabe des Gesamtpreises, den Verbraucher:innen es erschweren würde, den Preis der beiden Produkte zu vergleichen, ist die Angabe des Grundpreises notwendig.
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Wie muss die Grundpreisangabe erfolgen?
Der Grundpreis muss angegeben werden, wenn Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche in Fertigverpackungen, offenen Verpackungen oder als Verkaufseinheit ohne Umhüllung abgegeben werden. Dabei muss der Grundpreis immer als Preis pro einem Kilogramm, einem Liter, einem Kubikmeter, einem Meter oder einem Quadratmeter angegeben werden. Bei Ware, die üblicherweise in geringeren Mengen bis zu 250 Gramm oder 250 Milliliter verkauft wird, darf sich der Grundpreis auch auf je 100 Gramm beziehungsweise Milliliter beziehen.
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Besondere Achtsamkeit müssen Händler:innen an den Tag legen, wenn es um die Darstellung im Shop geht: Es reicht nämlich nicht aus, den Grundpreis lediglich auf der Produktdetailseite zu nennen. Die Grundpreisangabe ist immer dann notwendig, sobald mit dem Preis geworben wird. Das bedeutet, dass die Grundpreisangabe auch auf katalogähnlichen Übersichtsseiten erfolgen muss, wenn dort auch der Gesamtpreis zu finden ist. Außerdem muss der Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises stehen, denn: beide Angaben müssen für die Käufer:innen auf einen Blick zusammen wahrgenommen werden können.
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Welche Fehler passieren hierbei häufig?
Der größte Fehler ist erfahrungsgemäß das Weglassen der Grundpreisangabe, da das Bewusstsein für diese Verpflichtung fehlt. Ein weiterer häufiger Fehler ist, dass der Grundpreis zwar auf der Artikelübersichtsseite angezeigt wird, aber ansonsten nirgendwo zu finden ist, obwohl auch an anderer Stelle mit dem Gesamtpreis geworben wird. Das musst du dir als Händler bzw. Händlerin merken:
Sobald du Waren verkaufst, die grundpreispflichtig sind, musst du diesen auf jede Seite setzen, auf der mit dem Verkaufspreis geworben wird!
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Was kann passieren, wenn ich (in einem deutschen Shop) keinen Grundpreis angebe oder etwas falsch mache?
Bei der Grundpreisangabe handelt es sich um eine Marktverhaltensregel. Das bedeutet: Bei der Verletzung dieser Pflicht gehst du das Risiko einer Abmahnung nach dem Wettbewerbsrecht ein. Solche Verstöße werden gern und häufig von Vereinen wie dem IDO-Verband abgemahnt.
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Die Abmahngebühren solcher Vereine sind zwar eher gering (200 bis 300 Euro), dennoch sollte auf das Risiko verzichtet werden, da eine Abmahnung regelmäßig mit dem Abgeben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einhergeht. Abmahnungen von Mitbewerber:innen fallen hingegen teurer aus. Hier können die Kosten schnell bei über 1.000 Euro liegen. Außerdem handelt es sich beim Verstoß gegen die Grundpreisangabe auch um eine Ordnungswidrigkeit.
Wie genau können Onlinehändler:innen das in ihrem Shopify-Store umsetzen?
Wer gerade erst einen Store mit Shopify anlegt, kann direkt unter dem Reiter "Produkt hinzufügen/bearbeiten" den Grundpreis einfügen. So wird der Grundpreis auf der Produktseite, im Warenkorb, beim Checkout und in der Bestellbestätigung angezeigt. Wichtig ist zu beachten, dass Grundpreise momentan nur in Verwendung mit einer oder mehrerer Varianten verfügbar sind.
In Shopify kannst du den Grundpreis im Reiter "Preisgestaltung" anlegen. Dazu legst du eine Maßeinheit (Volumen, Gewicht, Größe oder Fläche) fest und definierst die Gesamtgröße und die Basiseinheit für die Grundpreisangabe (z.B. 100g). Anhand dieser Angaben wird der Grundpreis automatisch errechnet.
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Für wen entfällt die Grundpreisangabe?
In Sachen Grundpreis gibt es tatsächlich Ausnahmen. So entfällt die Pflicht bei Kleinstpackungen unter 10 Gramm beziehungsweise 10 Milliliter, dekorativer Kosmetik, Kau- und Schnupftabak bis 25 Gramm und Parfüms und Duftwässer. Die Grundpreispflicht entfällt außerdem, wenn der Gesamtpreis identisch zum Grundpreis ist.
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Fazit
Ist deine Preisangabe fehlerhaft oder fehlt sogar komplett, kann das als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden. Das gilt mittlerweile als echter „Abmahnklassiker“. Solltest du Waren verkaufen, die unter die Grundpreispflicht fallen, musst du unbedingt deine Grundpreisangabe prüfen. Ist er unter Nennung der korrekten Mengeneinheit überall dort wiedergegeben, wo unter Angabe von Preisen geworben wird? Geh also lieber auf Nummer sicher und ziehe im Zweifelsfall Expert:innen hinzu, damit du eine Abmahnung umgehst.
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