Bietest du in deinem Onlineshop manchmal Rabatte an? Dann solltest du jetzt gut aufpassen, denn ab dem 28. Mai 2022 gilt die neue Europäische Richtlinie über Preisangaben (englisch: Price Indication Directive, oder kurz: PID), die besonders strenge Regeln für Rabattaktionen vorsieht.
Erfahre hier, was diese neue Verordnung bedeutet und wie du sie als Shopify-Händler:in einhalten kannst.
Inhaltsverzeichnis
- Was besagt die neue Europäische Preisangabenrichtlinie?
- Was müssen Händler:innen genau offenlegen?
- Beispiel für die neue Europäische Richtlinie über Preisangaben
- Für welche Werbemaßnahmen gilt diese Richtlinie?
- Wann gilt die Richtlinie nicht?
- Wo müssen Händler:innen den niedrigsten zuvor angebotenen Preis angeben?
- Einzelstaatliche Unterschiede
- Einhaltung der neuen Gesetzgebung mit Shopify
- Wie hoch ist das Risiko für Händler:innen bei Nichteinhaltung?
- Welche anderen Gesetze können sich auf Händler:innen auswirken?
- Ressourcen
Was besagt die neue Europäische Preisangabenrichtlinie?
Dass Verbraucher:innen oft empfindlich auf Angebote reagieren, ist für dich vermutlich nichts Neues. Das kannst du nicht nur bei der Kundschaft in deinem Webshop feststellen, sondern auch, wenn du selbst Produkte kaufst, die im Angebot sind.
Einige Anbieter:innen nutzen dies aus, indem sie ihre Besucher:innen mit gefälschten Preisnachlässen locken. Sie erwecken den Eindruck, dass die Verbraucher:innen einen erheblichen Rabatt erhalten, während dies in Wirklichkeit jedoch gar nicht der Fall ist. Sie erhöhen zum Beispiel vorübergehend ihre Preise, um sie kurz darauf mit einem vermeintlich spektakulären Preisnachlass anbieten zu können.
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Um zu verhindern, dass (Online-)Shops Verbraucher:innen so über die Höhe des Rabatts täuschen, tritt am 28. Mai 2022 die neue Europäische Preisangabenrichtlinie in Kraft. Händler:innen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und Händler:innen, die an Verbraucher:innen im EWR verkaufen und mit einem Rabatt werben, müssen dann den niedrigsten Preis angeben, den sie in den letzten 30 oder mehr Tagen vor der Rabattaktion angeboten haben.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Preistransparenz zu erhöhen und sicherzustellen, dass Verbraucher:innen tatsächlich weniger für Waren bezahlen, wenn mit einem Rabatt geworben wird.
Was müssen Händler:innen genau offenlegen?
Nach dem neuen Artikel 6a der Preisangabenrichtlinie müssen Händler:innen, die an Verbraucher:innen im EWR verkaufen und in einem beliebigen Vertriebskanal (d. h. im Ladengeschäft oder online) mit einem Rabatt werben, ab dem 28. Mai 2022 den niedrigsten Preis offenlegen, den sie in den letzten 30 oder mehr Tagen vor der Rabattierung angeboten haben.
Lesetipp: Alles, was du über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung wissen musst, erfährst du in unserem Beitrag zu rechtlichen Hinweisen für den Onlineshop.
Beispiel für die neue Europäische Richtlinie über Preisangaben
Du verstehst noch nicht ganz genau, um was es gehen soll? Lass es uns dir an einem Beispiel näherbringen:
Angenommen, der Black Friday steht vor der Tür. Um mit den großen Anbieter:innen mithalten zu können, die spektakuläre Preisnachlässe anbieten, erhöhst du den Preis eines Produkts zwei Wochen vor diesem Aktionstag vorübergehend von 50 auf 65 Euro.
Sobald die Rabattaktionen in vollem Gange sind, kannst du auf diese Weise mit größeren Rabatten werben. Du bietest also das Produkt am Stichtag für 45 Euro an, sodass du mit der Ankündigung: "Von 65 auf 45 Euro reduziert" auftrumpfen kannst. Die Verbraucher:innen glauben dann, dass sie einen Preisnachlass von 20 Euro erhalten, während sie in Wirklichkeit nur 5 Euro weniger bezahlen.
Ab dem 28. Mai ist dies nicht mehr möglich, da du von da an den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als "Von"-Preis angeben musst. Selbst wenn du deine Preise zwei Wochen im Voraus auf 65 Euro erhöht hast, musst du immer noch die 50 Euro als "Von"-Preis nennen.
Lesetipp: Datenschutz & DSGVO: Was du über die Datenschutz-Verordnung wissen muss.
Für welche Werbemaßnahmen gilt diese Richtlinie?
Die neue Gesetzgebung gilt für jede Werbeaussage, die besagt, dass ein Händler oder eine Händlerin den Preis eines Produkts gesenkt hat oder einen ladenweiten Rabatt anbietet. Dazu gehören auch Preisnachlässe, die in Form:
- eines Prozentsatzes (z. B. "20 % Rabatt") oder eines bestimmten Betrags (z. B. "10 € Rabatt")
- eines neuen niedrigeren Preises mit Bezug auf einen früheren höheren Preis (z. B. "jetzt 50 €, vorher 100 €" oder "50 € / 100 €")
- einer Darstellung des aktuellen Preises als "Startpreis" und der Angabe eines höheren Preises als künftigen "regulären" Preis (z. B. "jetzt 50 €, wird 100 €")
- anderer Werbetechniken, wie "Heute ohne Mehrwertsteuer" (was bedeutet, dass der Rabatt dem Wert der Mehrwertsteuer entspricht)
- von bestimmten Formulierungen den Eindruck eines Preisnachlasses erwecken sollen, aber nicht auf einen messbaren Rabatt hindeuten (z. B. "Verkaufspreis", "Sonderangebot", "Black Friday Deal", "Cyber Monday Special")
… dargestellt werden.
Lesetipp: Ob in der Herstellung, im (Online-)Handel oder auch im Import: Wenn du Verpackungen mit Ware befüllst, solltest du diese Neuerungen im Verpackungsgesetz kennen.
Wann gilt die Richtlinie nicht?
Abgesehen von nationalen Ausnahmen gilt die Richtlinie nicht für andere Arten von Preisnachlässen ohne Werbeankündigung, wie:
- Preisschwankungen aus einem anderen Grund als der Werbung, z. B. weil deine Kosten gestiegen und gesunken sind.
- Personalisierte Preisnachlässe, zum Beispiel durch einen individuellen Rabattcode oder ein Treueprogramm.
- Vergleiche mit anderen Preisen (z. B. UVP oder der Preis eines Wettbewerbers)
- Allgemeine Marketingaussagen über Preisvergleiche oder Vorteile, bei denen der Schwerpunkt nicht auf einer Preisreduzierung liegt (z. B.: "bester Preis" oder "niedrigster Preis").
- Kombinierte oder an Bedingungen geknüpfte Angebote (z. B. „Zwei zum Preis von Einem“ oder „30 % Rabatt beim Kauf von drei“)
- „Cashback“-Ankündigungen von Drittanbietern, die keine Produkte verkaufen, sondern den Verbraucher:innen versprechen, ihnen einen Teil des gezahlten Preises zu erstatten.
Lesetipp: Welche Angaben bei der Impressumspflicht unumgänglich sind, erfährst du in diesem Beitrag.
Wo müssen Händler:innen den niedrigsten zuvor angebotenen Preis angeben?
Händler:innen müssen den niedrigsten Preis angeben, der in den letzten 30 oder mehr Tagen angeboten wurde, bevor sie eine Rabattierung ankündigen.
Damit ist höchstwahrscheinlich die Produktseite im Onlineshop oder in der dazugehörigen App gemeint, aber auch die Checkout-Seite, die E-Mail-Kommunikation und/oder ein Vertriebskanal, wenn der Rabatt dort ebenfalls erwähnt wird.
Wird der Rabatt durch eine allgemeine Aussage angekündigt (z. B. ein Banner mit der Angabe "20 % auf alles" auf der Startseite), müssen Händler:innen auf der jeweiligen Produktseite für jedes Produkt, für das der Rabatt gilt, den niedrigsten Preis angeben, für das es in den letzten 30 oder mehr Tagen angeboten wurde.
Wenn häufige Preisnachlässe ein wesentliches Merkmal der Verkaufsstrategie sind, ist es sinnvoll, dass Händler:innen ein Verfahren einrichten, um die zuvor angebotenen Preise zu verfolgen.
Händler:innen sind nicht verpflichtet, den zuvor angebotenen Rabatt oder den niedrigsten Preis zu Prüfungszwecken zu melden. Sie benötigen jedoch einen Nachweis über den niedrigsten Preis, der zuvor angeboten wurde, bevor der Rabatt vermarktet wurde - falls es zu einer Durchsetzungsmaßnahme durch eine Aufsichtsbehörde oder einer Klage eines Verbrauchers oder einer Verbraucherin kommt.
Lesetipp: Mit diesen Funktionen setzt du rechtliche Vorgaben noch einfacher um.
Einzelstaatliche Unterschiede
Wenn du eine Preissenkung für die Produkte ankündigst, die du über Shopify verkaufst, musst du stets die geltenden Vorschriften einhalten. Diese Vorschriften können nicht nur davon abhängen, wo dein Unternehmen ansässig ist, sondern auch davon, in welche Länder du verkaufst. Prüfe daher bitte die nationale Auslegung der Preisangabenrichtlinie für jedes Land des Europäischen Wirtschaftsraums, in dem du geschäftlich tätig bist. Die nationalen Vorschriften können beispielsweise unterschiedliche Regeln oder Ausnahmen enthalten für:
- Produkte, die schnell verderben oder eine begrenzte Haltbarkeitsdauer haben
- Artikel, die seit weniger als 30 Tagen auf dem Markt sind
- Kontinuierliche, schrittweise Preissenkungen im Rahmen ein und derselben Verkaufskampagne
Darüber hinaus können nationale Vorschriften einen längeren Zeitraum als 30 Tage für die Ermittlung des niedrigsten Preises vorschreiben.
Lesetipp: So kannst du deinen Shopify-Store in 10 Minuten rechtssicher machen.
Einhaltung der neuen Gesetzgebung mit Shopify
Du weißt jetzt, was von dir als Händler:in nach der neuen Europäischen Richtlinie über Preisangaben erwartet wird. Doch wie lässt sich dies in der Praxis umsetzen?
- Du kannst die Funktion „Vergleichspreis“ verwenden. Gehe zu deiner Shopify-Verwaltung > Produkte > und klicke auf den Namen jedes Produkts, das du rabattieren möchtest. Lege im Abschnitt „Preisgestaltung“ den niedrigsten vorherigen Preis als Vergleichspreis und unter „Preis“ den neuen reduzierten Verkaufspreis fest. Wenn du Probleme hast, findest du im Hilfe-Center weitere Informationen zum Festlegen von Verkaufs- oder Sonderangebotspreisen.
- Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Metafelder auf deiner Produktseite hinzuzufügen, um die neuen Vorschriften zu erfüllen. Dies ist besonders dann nützlich, wenn du neben dem niedrigsten vorherigen Preis zusätzliche Preisinformationen anzeigen willst. Möchtest du mehr über Metafelder und ihre Einrichtung erfahren? Eine ausführliche Anleitung zu Metafeldern findest du im Hilfecenter.
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Wie hoch ist das Risiko für Händler:innen bei Nichteinhaltung?
Händler:innen, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) tätig sind und Artikel 6a der PID nicht einhalten, müssen mit einer erheblichen Strafzahlung an eine Regulierungsbehörde rechnen.
Die Mitgliedstaaten verfügen über einen großen Ermessensspielraum bei der Festlegung der Höhe und der Schwere der Sanktionen, die sie bei Verstößen gegen Artikel 6a der PID verhängen, doch müssen die verhängten Sanktionen "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sein. Diese Formulierung schafft ein erhebliches Maß an Unsicherheit für Händler:innen, die wahrscheinlich nicht in der Lage sein werden, die Höhe des Risikos zu ermitteln, bis die Aufsichtsbehörden nach Inkrafttreten des Gesetzes am 28. Mai 2022 mit der Verhängung von Geldbußen beginnen.
Händler:innen, die im EWR ansässig sind, insbesondere große Händler:innen, werden eher ins Visier der Aufsichtsbehörden und der Verbraucher:innen geraten. Unternehmen, die außerhalb des EWR ansässig sind, aber an Verbraucher:innen im EWR verkaufen, müssen das Gesetz zwar immer noch einhalten, aber es wird für die Aufsichtsbehörden viel schwieriger sein, gegen sie vorzugehen, weil sie eben außerhalb des EWR ansässig sind.
Lesetipp: Hier erfährst du, was Betreiber:innen zur Angabe des Grundpreises wissen müssen.
Welche anderen Gesetze können sich auf Händler:innen auswirken?
Zusätzlich zu den Strafen für Verstöße gegen die PID, könnten Händler:innen auch für Verstöße gegen Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d) der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) mit Strafen konfrontiert werden, wenn sie bei der Ankündigung eines Rabattes nicht den niedrigsten Preis angeben, der in den letzten 30 oder mehr Tagen angeboten wurde.
Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verbietet im Großen und Ganzen die Irreführung der Verbraucher:innen über den Preis oder die Art und Weise, wie der Preis berechnet wird, oder über das Bestehen eines bestimmten Preisvorteils. Angesichts des weit gefassten Wortlauts der UGP-Richtlinie ist es wahrscheinlich, dass ein Verstoß eines Händlers oder einer Händlerin gegen die PID auch einen Verstoß gegen die UGP-Richtlinie darstellt.
Ist dies der Fall, kann eine Aufsichtsbehörde eine Geldbuße in Höhe von mindestens 4 % des Jahresumsatzes (netto) des Unternehmens in dem/den betreffenden Mitgliedstaat(en) verhängen. Kann der Jahresumsatz aus irgendwelchen Gründen nicht ermittelt werden, beläuft sich die Geldstrafe auf 2 Millionen Euro. Händler:innen, die gegen die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verstoßen, können auch von Verbraucher:innen verklagt werden, die Ersatz für den durch die Nichteinhaltung der Richtlinie entstandenen Schaden verlangen.
Der Verbraucherschutz im E-Commerce war für die EWR-Regulierungsbehörden im letzten Jahr eine Priorität, sodass es sehr wahrscheinlich ist, dass sie die geänderte PID und die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken aggressiv durchsetzen werden, sobald beide am 28. Mai 2022 in Kraft treten.
Was du in rechtlicher Hinsicht bei der Eröffnung deines Onlineshops beachten musst, findest du in diesen beiden Beiträgen zusammengefasst:
- Eröffnung eines Onlineshops: Was ist in rechtlicher Hinsicht zu beachten? Teil I
- Eröffnung eines Onlineshops: Was ist in rechtlicher Hinsicht zu beachten? Teil II
Ressourcen
Spezifische Informationen zur Preisangabenrichtlinie und zur Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken finden sich z. B. in den folgenden Quellen:
- Richtlinie 2019/2161/EU zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union
- Richtlinie 98/6/EG zum Verbraucherschutz bei der Preisangabe von den Verbraucher:innen angebotenen Produkten
- Leitlinien für die Auslegung und Anwendung von Artikel 6a der Richtlinie 98/6/EG zum Verbraucherschutz bei der Preisangabe von den Verbraucher:innen angebotenen Produkten
Fazit
Ab dem 28. Mai 2022 musst du, sofern du Direktverkäufe an Verbraucher:innen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) tätigst und eine Preissenkung ankündigst, den niedrigsten Preis angeben, den du in einem Zeitraum von mindestens 30 Tagen vor der Ankündigung der Preissenkung für das/die Produkt(e) berechnet hast. Der niedrigste Preis schließt alle zuvor reduzierten Preise ein, die während dieses 30-tägigen Zeitraums als Werbeaktion angekündigt wurden. Wenn du also an Verbraucher:innen im EWR verkaufst und eine Preissenkung für die Produkte ankündigst, die du bspw. über Shopify verkaufst, musst du dich an diese Richtlinie halten. Die neue Preisangabenrichtlinie hängt von der Region ab, in der sich dein Shop befindet, und von der Region, in der du verkaufst.
Gepostet von Caroline Dohrmann: Caroline ist Content Managerin bei Shopify und betreut den deutschen Shopify Blog und Podcast. Du möchtest einen Gastbeitrag veröffentlichen? Dann lies dir bitte zuerst diesen Leitfaden durch.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine professionelle Rechtsberatung dar. Bitte konsultiere eine unabhängige Rechtsberatung für Informationen, die spezifisch für dein Land und deine Umstände sind. Shopify haftet in keiner Weise für deine Verwendung oder dein Vertrauen in diese Informationen.
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