Du willst dein eigenes E-Commerce-Business führen oder bist schon mitten im Aufbau deines Shops? Dann wirst du mit großer Wahrscheinlichkeit bald Gewerbesteuer zahlen müssen. Komplett davon befreit sind nur Freiberufler:innen sowie Forst- und Landwirtschaftsbetriebe. Da in Onlineshops aber in der Regel Waren verkauft werden, unterliegen diese der Gewerbesteuerpflicht. Was du als Händler:in über die Gewerbesteuer wissen musst, erfährst du in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist die Gewerbesteuer und wer muss sie zahlen?
- Gewerbesteuererklärung und -bescheid
- So wird die Gewerbesteuer berechnet
Was ist die Gewerbesteuer und wer muss sie zahlen?
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle von Kommunen und wird von ihnen auf Basis deines Jahresgewinns erhoben. Fällig wird sie also, sobald du mit deinem Unternehmen Gewinne erzielst oder deine Gewinne den Gewerbesteuerfreibetrag (gilt nicht für KGs) übersteigen. Geregelt sind alle Details der Gewerbesteuer im Gewerbesteuergesetz (GewStG).
Musst du Gewerbesteuer zahlen?
Bei der Frage, ob du Gewerbesteuer zahlen musst, hilft dir eine simple Überlegung: musstest du für dein Unternehmen einen Gewerbeschein beantragen? Dann bis du in der Regel auch gewerbesteuerpflichtig.
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Die Rechtsform deines Unternehmens spielt hier allerdings noch eine wichtige Rolle. Bestenfalls zahlst du als Neugründer:in nur eine geringe oder gar keine Gewerbesteuer, denn Personengesellschaften, beispielsweise die GbR und die UG, sowie Einzelunternehmen profitieren vom Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 €. Übersteigt deren Gewinn den Freibetrag nicht, fällt auch keine Gewerbesteuer an.
Kapitalgesellschaften wie die GmbH hingegen dürfen keinen Freibetrag nutzen, sondern müssen ihren kompletten Jahresgewinn versteuern.
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Risiko für Freiberufler:innen
Wie bereits erwähnt, sind Freiberufler:innen sowie Forst- und Landwirtschaftsbetriebe von der Gewerbesteuer ausgenommen. Zu diesen zählen Personen, die unabhängige Dienstleistungen anbieten, wie Ärzte bzw. Ärztinnen, im Journalismus Tätige oder Kunstschaffende.
Allerdings können Freiberufler:innen unbedacht schnell zu Gewerbetreibenden werden. Entschließt sich zum Beispiel eine Tierärztin dazu, in ihrer Praxis Futter oder Tierzubehör zu verkaufen, gilt dies als Gewerbetätigkeit, die eines Gewerbescheins bedarf und somit auch der Gewerbesteuerpflicht unterliegt.
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Spezialfutter direkt bei der Tierärztin kaufen zu können erfreut Tierbesitzer:innen, bedeutet aber die Gewerbesteuerpflicht für die Händlerin.
Solltest du unsicher sein, ob du gewerbesteuerpflichtig bist, kannst du beim Finanzamt nachfragen.
Gewerbesteuererklärung und -Bescheid
Sobald du ein Gewerbe angemeldet hast und gewerbesteuerpflichtig bist, musst du eine Gewerbesteuererklärung für jedes deiner geführten Unternehmen abgeben. Einreichen musst du diese beim Finanzamt, auch wenn die Gewerbesteuer von den Gemeinden erhoben wird.
Das Finanzamt berechnet mithilfe deiner Angaben den entsprechenden Gewerbesteuermessbetrag (3,5 Prozent vom zu versteuernden Gewinn) und gibt ihn an die Gemeinde weiter, damit sie ihren individuellen Gewerbesteuerhebesatz (min. 200%) darauf anwenden kann. Aus diesem Grund bekommst du deinen endgültigen Gewerbesteuerbescheid auch von der Gemeinde und nicht vom Finanzamt.
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Hinweis
Die Kommunen bestimmten den Gewerbesteuerhebesatz selbst. Führst du ein Unternehmen mit mehreren Standorten, wird dementsprechend für jeden Standort eine gesonderte Gewerbesteuer fällig.
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Fälligkeit der Gewerbesteuer
Hast du deinen Gewerbesteuerbescheid erhalten, zahlst du deine Gewerbesteuer auf dessen Grundlage im neuen Wirtschaftsjahr im Voraus. Diese Zahlungen sind viermal jährlich und immer in der Mitte jedes Quartals fällig, also am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November.
Lesetipp: Um Zahlungen wie die obenstehenden zu tätigen, macht es Sinn ein eigenes Konto zu haben. Lies hier, wie du ein Geschäftskonto eröffnen kannst.
Anrechnung auf die Einkommenssteuer
Einen kleinen Lichtblick gibt es noch für dich als Händler:in. Du darfst deine Gewerbesteuer auf deine Einkommenssteuer anrechnen. Wie viel du von der Einkommenssteuer abziehen kannst, berechnet sich nach dem Gewerbesteuermessbetrag, also dem Betrag, der vom Finanzamt ermittelt und auf den noch kein Hebesatz angewendet wurde.
Als Obergrenze ist das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags festgelegt. Das heißt: sobald der Hebesatz 380% nicht übersteigt, kannst du die komplette Gewerbesteuer von deiner Einkommenssteuer abziehen. Allerdings ist das eher die Ausnahme, da die meisten Kommunen einen höheren Hebesatz als 380% vorgeben. Dann bleibt dir eine anteilige Anrechnung.
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So sieht die Formel für die Anrechnung auf die Einkommenssteuer aus:
Die Gewerbesteuer gilt als Privatentnahme und darf daher nicht als betriebliche Ausgabe von der Steuer abgesetzt werden.
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So wird die Gewerbesteuer berechnet
In die Berechnung des Gewerbesteuerbetrags fließen verschiedene Komponenten deines Unternehmens ein. Auch die Gemeinde, in der du ansässig bist, spielt eine wichtige Rolle. So berechnest du deine Gewerbesteuer Schritt für Schritt:
Schritt 1
Zu Beginn ermittelst du den Gewerbeertrag aus deinem Jahresgewinn, Hinzurechnungen und Kürzungen. Hinzugefügt bzw. abgezogen werden können zum Beispiel Zinsen, Mieten, Rentenzahlungen oder bestimmte Dividenden. Hier solltest du genau prüfen oder prüfen lassen, welche Beträge du angeben kannst oder musst. Danach ziehst du, falls du dazu berechtigt bist, den Freibetrag von 24.500€ ab. Runde nun noch auf die vollen hundert Euro ab und du erhältst deinen Gewerbeertrag.
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Schritt 2
Weiter geht’s mit der einheitlichen Steuermesszahl von 3,5 %. Die multiplizierst du mit deinem Ergebnis aus Schritt 1 und erhältst den Gewerbesteuermessbetrag,
Schritt 3
Jetzt wird’s individuell. Für den letzten Schritt benötigst du nämlich den Gewerbesteuerhebesatz und der kann für jede Gemeinde unterschiedlich sein. Vergewissere dich also, welcher Hebesatz für dich und dein Unternehmen gilt und multipliziere ihn mit dem Gewerbesteuermessbetrag aus Schritt 2.
Zusammengefasst sieht die Formel für die Ermittlung der Gewerbesteuer so aus:
Beispiel
In folgender Tabelle findest du ein Rechenbeispiel zu einer Personengesellschaft mit einem Jahresgewinn von 120.000 € und Sitz in Berlin.
Fazit:
Bist du ein Händler oder eine Händlerin, mit mehr als 24.500€ Jahresumsatz, musst du die Gewerbesteuer auf deinen Jahresgewinn abgeben. Diese ist dabei sehr individuell und hängt von einigen Faktoren ab. Wir hoffen, dass du die Berechnung deiner eigenen Gewerbesteuer durch unseren Beitrag besser verstehen konntest und raten dir, dich bei tiefergehenden Fragen an das Finanzamt zu wenden.
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