Wenn du ein Unternehmen gründen willst, kommen einige Fragen und Pflichten auf dich zu, die du zunächst klären solltest. Neben allgemeinen Fragen wie dem möglichen Namen für dein Unternehmen, einem Logo und dem Konzept, ist auch die Wahl der passenden Rechtsform wichtig und oftmals überfordernd.
In diesem Beitrag stellen wir dir eine der gängigsten Rechtsformen vor und erklären was eine AG ist, aus welchen Bestandteilen sie besteht, wie sie gegründet wird und was du sonst noch wissen solltest.
Was sind die wichtigsten Merkmale einer AG?
Eine Aktiengesellschaft (AG) zählt als Kapitalgesellschaft, bei der das Kapital durch Aktienanteile aufgeteilt ist. Aktionär:innen haften hierbei nicht mit ihrem persönlichen Vermögen, sondern nur mit ihren Einlagen. Die AG besteht aus der Hauptversammlung, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat.
Was versteht man unter einer AG?
Die Abkürzung AG bezeichnet eine Aktiengesellschaft und gilt als Kapitalgesellschaft. Als juristische Person ist die AG rechts- und parteifähig und unterliegt somit einigen Regelungen und Pflichten.
Zur Gründung einer Aktiengesellschaft ist ein Mindestkapital von 50.000 € notwendig, welches in Aktien zerlegt ist und von Aktieninhaber:innen als Anteile gehalten wird. Aktionär:innen werden durch eine Dividende am Gewinn des Unternehmens beteiligt und erhalten Mitbestimmungsrecht, welches während der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung zum Tragen kommt.
Bei einer AG beschränkt sich die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Das heißt, Aktionär:innen haften nicht mit ihrem persönlichen Vermögen, sondern ausschließlich in Höhe ihrer Einlagen.
Lesetipp: In diesem Beitrag verschaffen wir dir einen genauen Überblick über die unterschiedlichen Rechtsformen und was sie unterscheidet.
Allgemeiner Aufbau einer Aktiengesellschaft
Eine AG ist grundsätzlich in drei voneinander unabhängige Organe unterteilt:
- Die Hauptversammlung der Aktionär:innen
- Der Vorstand
- Der Aufsichtsrat
Die Hauptversammlung der Aktionär:innen
Als oberstes Organ einer Aktiengesellschaft steht die Hauptversammlung der Aktionär:innen. Innerhalb dieser Hauptversammlung üben diese ihr Mitbestimmungsrecht aktiv aus, indem sie wichtige Entscheidungen treffen. Dazu gehören unter anderem Entscheidungen, wie beispielsweise wer in den Vorstand bestellt wird und wie die Gewinne der AG genutzt werden.
In der Regel findet diese Versammlung einmal im Jahr statt und wird als ordentliche Hauptversammlung bezeichnet. Eine außerordentliche Hauptversammlung kann jedoch bei Bedarf stattfinden. Sollte dies der Fall sein, muss die Versammlung jedoch mindestens einen Monat vorher einberufen werden und mit der Tagesordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Das Stimmrecht der jeweiligen Aktionär:innen richtet sich nach den jeweiligen Aktienanteilen der einzelnen Personen.
Der Vorstand
Der Vorstand ist im Wesentlichen für die Geschäftsleitung, das Tagesgeschäft sowie die Vertretung der AG verantwortlich. Dabei agiert er unabhängig von der Hauptversammlung und dem Aufsichtsrat. Die Zusammensetzung des Vorstands wird durch die Satzung der Aktiengesellschaft bestimmt.
Es gilt zu beachten: ab einem Gründungskapital von mehr als 3 Millionen Euro sind mindestens zwei Vorstände erforderlich und sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung bestimmt und muss aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen. Er gilt als Kontrollorgan der Aktiengesellschaft und überwacht somit den Vorstand.
Zu den Aufgaben des Aufsichtsrats zählen unter anderem:
- Einberufung der Hauptversammlung
- Prüfung des Jahresabschlusses, Lageberichts und Gewinnverteilungsvorschlags
- Vertretung der Gesellschaft gegenüber den Mitgliedern
- Bestellung und Abberufung des Vorstandes
Gründung einer AG: Das gilt es zu beachten
Die Gründung einer Aktiengesellschaft erfordert unter anderem einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag, in welchem die Unternehmensleitung sowie die Gewinnverteilung festgelegt werden. Außerdem erfordert die Gründung folgende Schritte:
- Erstellung einer notariell beurkundeten Satzung
- Übernahme der Aktien durch Aktionär:innen
- Bestellung eines Vorstands und Aufsichtsrats
- Erstellung und Prüfung des Gründungsberichts
- Eintrag ins Handelsregister
- Gewerbeanmeldung
- Anmeldung beim Finanzamt
- Anmeldung bei der IHK
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Falls du eine AG gründen möchtest, solltest du also unbedingt Beratung von Rechts- und Unternehmensexpert:innen in Anspruch nehmen.
Lesetipp: Wie du ein Geschäftskonto eröffnest, zeigen wir dir in diesem Guide.
Pflichten einer Aktiengesellschaft
Eine der Pflichten einer AG besteht in der Veröffentlichung des Jahresabschlusses. Je nach Größe des Unternehmens kann der Umfang variieren, jedoch sollten in jedem Fall die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang und Lagebericht vorhanden sein. Der Jahresabschluss wird dann von einem oder einer Abschlussprüfer:in geprüft, woraufhin er im Bundesanzeiger veröffentlicht und der Hauptversammlung schließlich vorgelegt wird.
Aktien einer Aktiengesellschaft sind frei handelbar bzw. übertragbar und können an der Börse oder auf dem freien Markt ge- und verkauft werden. Der Handel an internationalen Börsen hingegen wird vom Börsengang und einigen Vorschriften begleitet. So müssen unterschiedliche Bedingungen aus dem Börsengesetz sowie der Börsenzulassungsverordnung erfüllt werden.
Steuerliche Angelegenheiten
In Sachen Steuern wird bei der Aktiengesellschaft in der Regel zwischen zwei Ebenen unterschieden: der Gesellschaftsebene und der Aktionärsebene.
Gewinne der AG unterliegen hierbei grundsätzlich der Körperschaftssteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlags.
Gewinne, die in Form von Dividenden gezahlt werden, unterliegen hingegen der Einkommensteuer. Zudem wird bei Ausschüttung der Dividenden die Kapitalertragssteuer fällig.
Außerdem ist eine Aktiengesellschaft immer gewerbssteuerpflichtig. Die Höhe dieser Steuer hängt unter anderem vom Standort und des Gewerbertrags ab. Zudem wird bei Lieferungen und und Dienstleistungen die Umsatzsteuer fällig.
Lesetipp: Du möchtest ein Unternehmen gründen? Wir zeigen dir, welche Gründungskosten auf dich zukommen.
Vor- und Nachteile einer AG
Vorteile:
- Einfache Kapitalbeschaffung durch Aktien
- Übertragbarkeit von Anteilen
- Eigene Rechtsfähigkeit
- Beschränkte Haftung für Aktionär:innen
- Mögliche Börsennotierung
- Unbegrenzte Lebensdauer
Nachteile:
- Hohes Grundkapital (50.000 €)
- Hohe Gründungs- und Verwaltungskosten
- Publizitätspflicht
- Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beurkundung notwendig
- Komplexe Anforderungen
- Bilanzierungspflicht
AG vs. GmbH: Wo liegt der Unterschied?
Es gibt einige Rechtsformen, die man bei der Gründung eines Unternehmens in Betracht ziehen kann. Die gängigsten sind hierbei die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Je nach Eigenschaften eines Unternehmens und Wünschen bei der Gestaltung bietet sich entweder die AG oder die GmbH als Rechtsform an. Die AG ist oftmals besser geeignet für größere Unternehmen mit umfangreichem Kapitalbedarf. Die GmbH bietet hingegen eine gute Alternative für kleinere Unternehmen.
Hier sind einige Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten der beiden Rechtsformen, die dir bei der Wahl behilflich sein können:
Gründung
- Bei der Gründung einer AG wird ein Mindestkapital von 50.000 € benötigt und wird durch Aktien aufgebracht. In der Regel gestaltet sich die Gründung als eher komplex, und es müssen zahlreiche Regelungen beachtet werden.
- Bei einer GmbH beträgt das Mindestkapital hingegen 25.000 €. Der Gründungsprozess gestaltet sich jedoch im Vergleich zur AG etwas einfacher und ist zudem günstiger.
Haftung
Bei beiden Rechtsformen profitierst du von der Haftungsbeschränkung. Das heißt, die Haftung von Aktionär:innen oder Gesellschafter:innen beschränkt sich auf das Kapital, das eingebracht wurde.
Flexibilität und Publizität
- Eine AG bedeutet meist automatisch eine höhere Publizitätspflicht sowie strengere Regelungen, die beachtet werden müssen.
- Eine GmbH bietet im Vergleich mehr Flexibilität, vor allem bei Entscheidungsfragen. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen profitieren davon, da die Anforderungen und die Publizität weniger streng sind und mehr Flexibilität bieten.
Aufbau und Kontrolle
- Eine Aktiengesellschaft besteht aus drei Organen: dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung. Der Vorstand vertritt hierbei die AG nach außen und führt das Geschäft. Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung des Vorstandes zuständig. Die Hauptversammlung besteht aus den Aktionär:innen und wählt den Vorstand.
- Bei einer GmbH bestellen die Gesellschafter:innen die Geschäftsführer:innen. Eine Aufsichtsratspflicht besteht erst ab einer bestimmten Größe.
Lesetipp: In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du eine GmbH gründen kannst.
Fazit
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist also eine Rechtsform, bei der es einiges zu beachten gibt. Im Vergleich zu der GmbH hat sie beispielsweise einen wesentlich komplexeren Aufbau und erfordert meist rechtliche Unterstützung. Trotzdem bietet die Gründung einer AG einige Vorteile, wie beispielsweise die Haftungsbeschränkung und der leichte Handel mit Aktien, um Kapital zu gewinnen. Eine AG eignet sich vor allem für größere Unternehmen, und du solltest dich vorab gründlich informieren, bevor du diese Rechtsform für dein Unternehmen willst.
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