In die Selbstständigkeit mit einem Gründer:innen-Team zu starten kommt für dich nicht in Frage und du willst lieber all deine Entscheidungen auf eigene Faust treffen? Dann ist die Gründung eines Einzelunternehmens vielleicht genau das Richtige für dich!
Häufig wählen Sologründer:innen als Rechtsform das Kleingewerbe oder arbeiten als Freiberufler:innen. Für dich gibt es einige Vorteile, die für eine Gründung eines Einzelunternehmens sprechen. Dabei gibt es leider auch einen Haken: Entscheidest du dich dazu, als Einzelgründer:in durchzustarten, haftest du mit deinem privaten Vermögen.
Trotzdem gilt das Einzelunternehmen als eine der beliebtesten Gründungs-Optionen. Wir zeigen dir, welche Unterschiede in den Rechtsformen bestehen und worauf du bei der Gründung achten musst.
Was versteht man unter einem Einzelunternehmen?
Als Einzelunternehmen bezeichnet man Gründer:innen, die sich als Gewerbetreibende oder Freiberufler:innen allein (ohne eine andere Person als Gesellschafter:in) selbstständig machen.
Inhaltsverzeichnis:
- Definition: Was ist ein Einzelunternehmen?
- Welche Formen von Einzelunternehmen gibt es?
- Vor- und Nachteile von Einzelunternehmen
- Für wen eignet sich die Gründung eines Einzelunternehmens?
- Wie gründet man ein Einzelunternehmen?
Definition: Was ist ein Einzelunternehmen?
Als Einzelunternehmen werden alle Betriebe bezeichnet, die von einer einzelnen Person gegründet werden. Das Unternehmen wird also ohne ein Geschäftsführerteam gestartet. Als Sologründer:in kannst du aber trotzdem Mitarbeiter:innen beschäftigen. Du kannst Entscheidungen treffen, ohne dich vorher mit einem Miteigentümer bzw. einer Miteigentümerin abstimmen zu müssen.
Gesetzlich ist der Begriff Einzelunternehmen allerdings nicht definiert. Deshalb hast du in der Praxis die Wahl zwischen unterschiedlichen Rechtsformen. Ein Einzelunternehmen muss im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften kein Mindestkapital aufweisen, um das Gewerbe betreiben zu können.
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Im Vergleich gibt es bei der Gründung nur wenige Anmeldeformalitäten zu beachten. Möchtest du freiberuflich tätig werden, musst du das bei deinem Finanzamt anzeigen und erhältst anschließend eine Steuernummer.
Bist du als Gewerbetreibender bzw. Gewerbetreibende tätig, meldest du dich bei deinem lokalen Gewerbeamt. Wenn du mit größeren Summen agierst, musst du dich gegebenenfalls in das Handelsregister eintragen lassen.
Welche Formen von Einzelunternehmen gibt es?
Als Einzelunternehmer:in kommen für dich zu einen Rechtformen mit unbegrenzter Haftung für infrage, bei denen du als Gründer:in persönlich haftest. Zu anderen stehen dir aber auch Unternehmensformen mit begrenzter Haftung zur Verfügung, bei denen du eine Vollhaftung umgehen kannst.
Rechtsformen mit unbegrenzter Haftung
Diese Rechtsformen mit beschränkter Haftung kommen für dich als Sologründer:in infrage:
- Kleingewerbe
- Freiberufler:innen
- Eingetragene Kaufleute e.K.
Kleingewerbe
Ein Einzelunternehmen, das für seine gewerbliche Tätigkeit keinen kaufmännischen Betrieb benötigt, gilt als Kleingewerbe. Diese sind von der Pflicht zum Handelsregistereintrag sowie zur doppelten Buchführung mit Jahresabschluss und Bilanz ausgenommen. Bei ihnen reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Voraussetzung ist, dass der Umsatz unter 600.000 Euro liegt und der Gewinn von 60.000 Euro an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten wird.
Lesetipp: So kannst du dein Kleingewerbe anmelden.
Freiberufler:innen
Zu den Freiberufler:innen zählen Personen, die einen sogenannten freien Beruf, bzw. einen Katalogberuf ausüben. In § 18 Abs. 1 EstG ist festgelegt, welche Berufe unter diese Kategorie fallen. Dazu zählen beispielsweise selbstständige Tätigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Schriftstellerei oder die selbstständige Arbeit von Ärzt:innen. Die Voraussetzung für die Anerkennung eines freien Berufes ist die fachliche Kenntnis im entsprechenden Bereich. Als Freiberufler:in unterliegst du, unabhängig von deinen Umsätzen oder Gewinnen, nicht der Buchführungspflicht und musst daher auch keine doppelte Buchführung mit Jahresabschluss und Bilanz erstellen. Du kannst deine Gewinne über eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Ein weiterer Vorteil ist, dass Freiberufler:innen keine Gewerbesteuer zahlen müssen.
Eingetragene Kaufleute e.K.Im Handelsgesetzbuch (HGB) werden Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben, das einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert, als Kaufleute bezeichnet. Betreibt ein Kaufmann bzw. eine Kauffrau als natürliche Person und Alleininhaber:in das Handelsgewerbe, handelt es sich um ein Einzelunternehmen. Für dich als Einzelkaufmann bzw. Einzelkauffrau besteht die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister sowie zur Buchführung und Bilanzierung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung.
Rechtsformen mit begrenzter Haftung
Wenn du eine Vollhaftung bei deinem Einzelunternehmen vermeiden möchtest, stehen dir Kapitalgesellschaften (AG) als Unternehmensformen zur Verfügung:
- Unternehmergesellschaft (UG)
- Ein-Personen-GmbH
- Ein-Personen-AG
Unternehmergesellschaft
Die UG ist eine Kapitalgesellschaft, die du im Vergleich zu einer GmbH mit nur 1 Euro Startkapital gründen kannst. Daher wird die UG häufig auch als 1 Euro GmbH oder Mini GmbH bezeichnet. Entscheidest du dich für die Gründung einer Unternehmergesellschaft, musst du jedoch 25 % deines jährlichen Gewinns zurücklegen, um das benötigte Startkapital i.H.v. 25.000 € anzusparen. Zudem beschränkt sich deine Haftung auf das Stammkapital deiner Gesellschaft. Wichtig ist für dich außerdem zu wissen, dass du mit einer UG der Pflicht zur doppelten Buchführung und der Körperschaftsteuer (KSt) unterliegst.
Ein-Personen-GmbH
Wenn du alleine gründen und deine Haftung beschränken möchtest, dann kann die Ein-Personen-GmbH für dich eine gute Wahl sein. Beachte dabei allerdings, dass das Mindeststartkapital hierbei 25.000 € beträgt. Zudem gelten für eine Ein-Personen-GmbH im Wesentliche die gleichen Regeln und Formalitäten wie für eine "normale" GmbH. Dazu zählt unter anderem, dass deine Haftung auf deine Einlage beschränkt ist und du als Geschäftsführer:in die Sorgfaltspflicht trägst. Weiterhin betreibst du mit einer Ein-Personen-GmbH ein Handelsgewerbe und musst dich um die Erstellung einer Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei der Gründung um eine Eröffnungsbilanz kümmern. Zusätzlich musst du Körperschaftsteuer abführen.
Ein-Personen-AG
Aufgrund der zahlreichen Formalitäten, die mit der Gründung einer Ein-Personen-AG einhergehen, ist diese Rechtsform für Sologründer:innen wie dich von nicht allzu hoher Relevanz. Wir möchten dir diese Unternehmensform jedoch an dieser Stelle wenigstens kurz vorstellen.
Die Ein-Personen-AG, häufig auch kleine AG genannt, kommt für dich nur dann in Frage, wenn es sich bei deiner Gründung um eine große und umfangreiche Gründung handelt. Warum das so ist, liegt auf der Hand: Für die Gründung einer kleinen AG benötigst du 50.000 € Startkapital. Allerdings hast du im Rahmen der Ein-Personen-AG die Option, mit deinem Unternehmen an die Börse zu gehen. Gleichzeitig benötigst du jedoch einen Aufsichtsrat mit mindestens 3 Personen für deine kleine AG, was für dich mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist.
Vor- und Nachteile von Einzelunternehmen
Ein wichtiger Vorteil als Einzelunternehmer:in ist, dass du sofort gründen kannst. Zählst du zu den Freiberufler:innen oder Kleingewerbetreibenden betreiben, kannst du dir den Weg zum Notar bzw. zur Notarin sparen und auf die Eintragung ins Handelsregister verzichten.
Wenn du nicht im Handelsregister eingetragen bist, unterliegst du bei der Buchführung und der Steuerermittlung den vereinfachten Vorschriften. Daher kannst du an dieser Stelle Kosten für die steuerliche Beratung sparen.
Lesetipp: Wir zeigen dir, was du beachten solltest, wenn du ein Nebengewerbe anmelden willst.
Zudem kannst du in deinem Unternehmen sehr frei agieren und deine Entscheidungen allein treffen. Du bist als Einzelunternehmer:in keinem bzw. keiner Mitgesellschafter:in Rechenschaft schuldig. Allerdings solltest du trotzdem unbedingt einen Businessplan anlegen, diesen auch verfolgen und bei Veränderungen oder Problemen anpassen.
Der Nachteil dabei ist, dass du als Einzelunternehmer:in einer Unternehmensform mit Vollhaftung für alle deine unternehmerischen Entscheidungen mit deinem privaten Vermögen haftest. Das betrifft auch die Finanzierung deines Einzelunternehmens. Dabei wird deine private Bonität geprüft und entsprechend belastet.
Wenn du als gewerbetreibender Vollkaufmann bzw. als gewerbetreibende Vollkauffrau zählst, musst du dich zudem ins Handelsregister eintragen lassen und entsprechend eine doppelte Buchführung pflegen.
Für wen eignet sich die Gründung eines Einzelunternehmens?
Ein Einzelunternehmen eignet sich sowohl für Gewerbetreibende als auch für Freiberufler:innen. Dabei geht es immer darum, dich selbstständig zu machen. Möchtest du lieber mit mehreren Personen ein Unternehmen gründen, ist das als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG) möglich.
Wenn du als Einzelperson deine Existenzgründung umsetzen willst, eignet sich das Einzelunternehmen vor allem dann, wenn du zu Beginn nur geringe Umsätze und Gewinne erwartest sowie ein relativ geringes Geschäftsrisiko hast.
Lesetipp: In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du eine Scheinselbstständigkeit verhindern kannst.
Wie gründet man ein Einzelunternehmen?
Die Gründung deines Einzelunternehmens ist mit recht wenig Aufwand verbunden. Was du dabei dennoch unbedingt beachten solltest, erfährst du in den folgenden Abschnitten.
Gründungsschritte
Je nach deiner gewünschten Rechtsform, kommen bei deinem Start als Solo-Gründer:in unterschiedliche Formalitäten und Behördengänge auf dich zu. Damit du hierbei den Überblick behältst, haben wir die jeweiligen Gründungschritte für dich übersichtlich dargestellt:
Der Firmenname
Das Erste, was mögliche Kund:innen von deinem Unternehmen wahrnehmen, ist dein Firmenname. Gründest du ein Einzelunternehmen, ist dieser auf gewisse Weise bereits festgelegt:
In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du Passives Einkommen aufbauen kannst!
Startkapital, Finanzierung und Gewinnverteilung
Für die Gründung deines Einzelunternehmens benötigst du zum Teil wenig bis kein Startkapital. Du kannst dich also theoretisch ohne Kapital selbstständig machen.
Das Ganze sieht in der Praxis natürlich ein bisschen anders aus. Auch als Einzelunternehmer:in benötigst du je nach Branche oder Berufsfeld Geräte, Rohstoffe oder eine gewisse Ausstattung, um deiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen zu können.
Wie du deinen Gewinn verteilst, ist bei einem Einzelunternehmen eindeutig: Du fährst den Gewinn allein ein. Jedoch kann es eine ganze Weile dauern, bis dein Unternehmen auch profitabel ist. Trotzdem müssen auch bereits in der Gründungsphase alle laufenden Kosten gezahlt werden. Ganz ohne eigenes Kapital funktioniert die Gründung also nicht wirklich. Wie du die Finanzierung deines Einzelunternehmens besteiten kannst, haben wir in dieser Tabelle für dich zusammengetragen:
Die Buchführung
Für dich als Freiberufler:in gilt die einfache Buchführungspflicht, die sogennete Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Du musst deine Selbstständigkeit dem Finanzamt melden und am Ende eines Geschäftsjahres eine Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben an die Finanzbehörde übermitteln.
Als Kleingewerbetreibende:r oder eingetragene:r Kaufmann bzw. Kauffrau kannst du dich auf die einfache Buchführung mittels einer EÜR beschränken, wenn dein Jahresumsatz <600.000 € und dein Gewinn <60.000 € ist. Deine EÜR gibst du im Rahmen deiner Steuererklärung mit ab. Zählst du zu den eingetragenen Kaufleuten bzw. Kleingewerberetreibenden mit einem Umsatz von >600.000 € bzw. einem Gewinn von >60.000 € jährlich, bist du laut Handelsgesetzbuch (HGB) zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Bist du Gründer:in einer 1-Personen-GmbH bzw. UG, dann bist du jederzeit zu einer doppelten Buchführung verpflichtet. Eine einfache EÜR kommt für dich daher nicht infrage.
Lesetipp: Rechnung schreiben einfach erklärt. Wir zeigen dir die Grundlagen der Rechnungserstellung.
Die Steuern
Im Rahmen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung wird dein Einzelunternehmen beim Finanzamt angemeldet. Die Höhe deiner zukünftigen Steuern werden auf Grundlage dieses Fragebogens ermittelt.
Welche Steuern du genau zahlen musst, ist von der Berufsgruppe abhängig, der du angehörst.
- Gewerbesteuer: Muss von eingetragenen Kaufleuten sowie Kleingewerbetreibenden an das Finanzamt gezahlt werden, wenn der jährliche Gewinn höher als 24.500 € ist. Als Gründer:in einer Ein-Personen-GmbH bzw. UG musst du ebenfalls Gewerbesteuer abführen. Dies gilt nicht für Freiberufler:innen.
- Umsatzsteuer: Muss von allen Einzelunternehmer:innen gezahlt werden, sobald der Umsatz über 22.000 € im Jahr liegt. Wenn du Inhaber:in eines Kleinunternehmens bist, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen und bist du von der Umsatzsteuer befreit.
- Einkommensteuer: Wird auf alle Einkünfte gezahlt. Einkommensteuer bei einer Ein-Personen-GmbH bzw. UG zahlst du nur, wenn du Gesellschafter:in bist.
- Lohnsteuer: Sobald du Mitarbeiter:innen beschäftigst, wird diese fällig.
- Körperschaftsteuer: Muss von Solo-Gründer:innen gezahlt werden, die sich für die Rechtform der Ein-Personen-GmbH oder UG entscheiden. Für Freiberufler:innen, eingetragene Kaufleute und Kleingewerbetreibende fällt keine Körperschaftsteuer an.
Rechtliche Fragen im Einzelunternehmen
Als Einzelunternehmer:in haftest bei Rechtsformen mit unbegrenzter Haftung als Einzelperson – und das mit deinem Firmen- und deinem Privatvermögen. Sollte es zu einer Zahlungsunfähigkeit kommen, können auch deine Immobilien, Fahrzeuge und Wertgegenstände gepfändet werden.
Du solltest dich also unbedingt vor der Gründung mit dem Risiko auseinandersetzen, das für dein Unternehmen besteht und dich auf Basis dessen für eine Rechtsform entscheiden. Bei hohem Risiko solltest du eher eine haftungsbeschränkte Rechtsform (Kapitalgesellschaft) bevorzugen. In jedem Fall musst du dich unbedingt durch passende Versicherungen vor einer privaten Insolvenz absichern.
Gründest du ein Einzelunternehmen, bist du in den meisten Fällen Inhaber:in. Wichtig ist hier, dass du nicht uzwangsläufig die Geschäftsführung innehast! Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerin ist ein offizieller Titel in Organigrammen von Kapitalgesellschaften. Verwendest du diesen Titel falsch, droht dir im schlimmsten Fall eine Abmahnung.
Die Auflösung eines Einzelunternehmens
So leicht ein Einzelunternehmen gegründet werden kann, so leicht lässt es sich auch wieder auflösen. Im Prinzip muss lediglich das Geschäftsvermögen in Privatvermögen umgewandelt werden. Dabei reicht es, alle Beträge vom Geschäftskonto auf das Privatkonto zu übertragen.
Wenn du deinen Betrieb einstellst, musst du das dem Finanzamt melden, damit die Auflösung offiziell ist. Zudem musst du als eingetragener Kaufmann bzw. eingetragene Kauffrau deinen Eintrag aus dem Handelsregister entfernen lassen.
Fazit
Wenn du ein Einzelunternehmen gründen möchtest, stehen dir mehrere Rechtsformen zur Auswahl. Diese unterscheiden sich im Gründungsprozess, bei Buchhaltungspflichten und bei den Steuern. Freiberufler:innen, Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute sind Rechtsformen mit unbegrenzter Haftung. In diesen Fällen haftest du also auch mit deinem Privatvermögen. Auf der anderen Seite ist der Gründungsprozess bei diesen drei Rechtsformen sehr einfach. Bei einer UG bzw. Ein-Personen-GmbH ist deine Haftung begrenzt. Diese beiden Formen sind in den Kapitalgesellschaften zuzuordnen, bei denen du bis zur Höhe deines Stammkapitals haftest.
Eine grundlegend unkomplizierte Gründung und die Möglichkeit, alle Entscheidungen selbstständig treffen zu können, machen das Einzelunternehmen zu einer beliebten Rechtsform. Wichtig ist, dass du dich ausreichend absicherst, um im schlimmsten Fall eine private Insolvenz zu verhindern.
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