Wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründen willst, hast du die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss zu beantragen. Dieser Zuschuss unterstützt dich dabei finanziell, sodass du dir bei der Gründung keine Sorgen um deinen Lebensunterhalt machen musst. Dabei hast du den großen Vorteil, dass der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden muss.
Das Arbeitsamt prüft jedoch streng, ob ein Zuschuss genehmigt wird oder nicht. In diesem Beitrag zeigen wir dir deshalb, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wie du einen Gründungszuschuss beantragen kannst und worauf du bei deinem Antrag besonders achten solltest.
Wer hat Anspruch auf einen Gründungszuschuss?
Du kannst einen Gründungszuschuss nur dann beantragen, wenn du momentan arbeitslos bist und du zu Beginn der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage lang Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Außerdem musst du deine Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung beenden.
Was ist der Gründungszuschuss?
Mit dem Gründungszuschuss unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Gründer:innen, die aus einer Arbeitslosigkeit heraus gründen. Es handelt sich somit um ein Fördermittel, das dir in der Anfangsphase finanziell unter die Arme greifen soll. Wenn du alle notwendigen Voraussetzungen erfüllst und dein Antrag genehmigt wird, erhältst du monatliche Zahlungen, die von der Höhe deines Arbeitslosengeldes (ALG 1) abhängig sind. Das bedeutet, je höher dein Einkommen vor der Arbeitslosigkeit war, desto höher wird auch dein Gründungszuschuss ausfallen.
Den Gründungszuschuss musst du nicht zurückzahlen, auch wenn du deine Selbstständigkeit später wieder aufgibst.
Lesetipp: Als Gründer:in ist unternehmerisches Denken entscheidend. Alle Infos findest du in diesem Beitrag.
Gründungszuschuss: Alle Voraussetzungen
Der Gründungszuschuss ist für diejenigen bestimmt, die in einem Angestelltenverhältnis arbeitslos wurden. Wenn du also Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld (ALG 1) hast, hast du prinzipiell auch Anspruch auf die Förderung.
Allerdings besteht kein Rechtsanspruch - der Zuschuss ist eine Ermessungsleistung der Arbeitsagentur und der jeweilige Sachbearbeiter bzw. die jeweilige Sachbearbeiterin entscheidet individuell bei jedem Antrag für oder gegen eine Förderung.
Dabei gelten einige Voraussetzungen, die du kennen solltest:
- Du darfst nicht älter als 65 Jahre sein.
- Deine selbstständige Tätigkeit erfolgt hauptberuflich (mind. 15 Stunden pro Woche).
- Du solltest zum Zeitpunkt der Unternehmensanmeldung 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 haben.
- Du musst deine persönliche und fachliche Eignung begründen können.
- Du solltest die Vollständigkeit deiner Antragsunterlagen sicherstellen.
- Eine Feststellung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Existenzgründung sollte vorliegen. Als Nachweis wird dazu die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle herangezogen, die du zusammen mit deinem Antrag abgibst. Basierend auf deinem Businessplan wird darin der langfristige Erfolg deiner geplanten Selbstständigkeit beurteilt.
- Alle Vermittlungsversuche in eine abhängige Beschäftigung müssen erfolglos gewesen sein.
- In den letzten 24 Monaten darfst du keinen Gründungszuschuss ausgezahlt bekommen haben.
Lesetipp: Welche Optionen dir bei einem Unternehmenskredit zur Verfügung stehen, erfährst du in diesem Beitrag.
Förderhöhe und Dauer
Wenn du den Existenzgründerzuschuss beantragen willst, fragst du dich vielleicht, wie lange du die Unterstützung der Agentur für Arbeit erhältst und wie hoch die Förderung ist. Die wichtigsten Infos haben wir hier noch einmal für dich zusammengestellt.
Insgesamt ist es möglich, 15 Monate lang eine Förderung zu erhalten. Diese teilt sich in zwei Phasen:
- In den ersten 6 Monaten der Selbstständigkeit erhältst du monatlich einen Gründungszuschuss in Höhe des zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes (ALG 1) für den Lebensunterhalt sowie pauschal 300 € für deine soziale Absicherung (beispielsweise Krankenversicherung).
- Zusätzlich kannst du für weitere 9 Monate die Zahlung des Zuschusses über 300 Euro monatlich beantragen. Allerdings entfällt der bisherige Betrag des Arbeitslosengeldes. Den Zuschuss erhältst du nur, wenn du nachweisen kannst, dass du hauptberuflich selbstständig bist, es jedoch finanziell noch nicht ganz für deine Lebenshaltungskosten reicht. Hier spricht man von einer sogenannten Aufbauförderung.
Beachte: Dein Arbeitslosengeldanspruch hängt u.a. vom durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen der vergangenen 12 Monate, deinem Arbeitsort, der Lohnsteuerklasse und ob Kinder im Haushalt leben, ab. Bei einem sehr hohen Gehalt greift die Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze ist der Betrag, der maximal bei der Ermittlung der Höhe des Arbeitslosengeldes berücksichtigt wird. Abhängig von verschiedenen Faktoren liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei ca. 7.000 €.
Wichtige Unterlagen für deinen Antrag
Damit deine Aussichten auf den Gründungszuschuss steigen, solltest du auf jeden Fall an die Erstellung eines guten Businessplans denken. In diesem solltest du detailliert erklären, wie genau du dir dein Unternehmen vorstellst. Wichtig sind zum einen Angaben zum Sinn und Zweck deines Unternehmens, die du in zusammengefasster Form aufschreibst. Außerdem sollte eine detaillierte Beschreibung der Leistungen vorhanden sein, die du anbieten möchtest. Wichtig ist auch, dass du deinen Kundennutzen klar formulierst. Zusätzlich solltest du eine solide Marktanalyse aufstellen und erläutern, wie du dich am Markt behaupten willst.
Lesetipp: Hier findest du eine Businessplan Vorlage und wichtige Tipps, die dich bei der Erstellung unterstützen.
Nun folgt ein ausgereifter Finanzplan. Hier berechnest du deinen Umsatz und deine Kosten und führst auf, wie du dich in der Anfangsphase finanzieren willst. Bleibe dabei möglichst realistisch, da dein Plan später von Expert:innen überprüft wird.Was muss ich für die Antragsstellung einreichen?
Um deinen Antrag auszufüllen, benötigst du das Antragsformular, welches du bei der Bundesagentur für Arbeit erhältst. Beachte, dass hier die ALG-1-Regel greift. In der Regel musst du schon Arbeitslosengeld bewilligt bekommen haben, um das Formular zu erhalten.
Für deine Antragsstellung musst du folgende Unterlagen beifügen:
- Stellungnahme der fachkundigen Stelle mit Tragfähigkeitsbescheinigung
- Nachweise zu Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit
- Anmeldung der Selbstständigkeit
- Falls du einen Handwerksberuf wählst, die Bestätigung über die Eintragung in die Handwerksrolle
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar
- Eine schriftliche Begründung der Förderung
- Rentabilitätsvorschau für die nächsten 3 Jahre
Stellungnahme der fachkundigen Stelle
Eine wichtige Voraussetzung für die Gewährung des Gründungszuschusses ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit deiner Existenzgründung. Diese wird vom Arbeitsamt nicht selbst geprüft, sondern durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle festgestellt.
In dieser Tragfähigkeitsbescheinigung begutachtet die fachkundige Stelle, ob dein Gründungsvorhaben konkurrenzfähig ist, deine Schätzungen zum Finanzierungsbedarf realistisch sind und die Einnahmen der Selbstständigkeit eine ausreichende Lebensgrundlage bieten.
Lesetipp: So kannst du ein Einzelunternehmen gründen.
Zu den fachkundigen Stellen zählen Gründungsberater:innen, die Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), Banken bzw. Kreditinstitute, Steuerberater:innen, Gründerinitiativen oder bei Freiberufler:innen berufsständische Kammern.Folgende Unterlagen musst du für die Prüfung erstellen:
- Lebenslauf
- Aussagekräfte Beschreibung des Gründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee
- Businessplan und Finanzplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- ggf. Begründung der letzten Geschäftsaufgabe
- Nachweise zu Kenntnissen und Fähigkeiten
Im Rahmen der Stellungnahme der fachkundigen Stelle werden auch die erforderlichen Nachweise der Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit (Qualifikationsnachweise) geprüft. In dieser Stellungnahme muss bestätigt werden, dass die Voraussetzungen in fachlicher und branchenspezifischer sowie in kaufmännischer und unternehmerischer Hinsicht gegeben sind.
Anmeldung der Selbstständigkeit
Folgende Nachweise kannst du als Anmeldung für deine selbstständige Tätigkeit nutzen:
- Gewerbeanmeldung
- Anmeldung beim Finanzamt für Freiberufler:innen
Eintrag in die Handwerksrolle (für Handwerksberufe)
Häufig unterliegen Handwerksberufe der Meisterpflicht und dem Eintrag in die Handwerksrolle. Die Anmeldung erfolgt hier über die Handwerkskammer.
Bescheinigung über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar
Ein Gründungsseminar gehört zur guten Vorbereitung der Existenzgründung. Häufig gibt es kostenfreie oder günstige Angebote, sodass die Teilnahme für alle Gründer:innen möglich ist.
Lesetipp: Mit dem Business Model Canvas kannst du deine Geschäftsidee visualisieren.
Schriftliche Begründung der Förderung
Bei deinem Antrag musst du eine schriftliche "Begründung der Förderung" beifügen. In dieser musst du darlegen, warum die Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung zum Start in die Selbstständigkeit nur durch die Gewährung des Gründungszuschusses gewährleistet ist.
Das Arbeitsamt möchte den Gründungszuschuss nur in den Fällen gewähren, wo er wirklich notwendig ist, um die ersten Monate der Selbstständigkeit zu bestehen. Wenn sich in der Planung zeigt, dass dein Unternehmen bereits frühzeitig sehr erfolgreich ist, benötigst du den Zuschuss nicht. Allerdings darf deine Planung auch nicht zu pessimistisch sein, da in diesem Fall der Zuschuss keine Hilfe darstellt, um profitabel zu werden.
Der Formulierung der Begründung der Förderung durch dich als Gründer:in kommt daher eine hohe Bedeutung zu. Eine erfahrene Beraterin oder ein Berater können dich unterstützen, die Anforderungen des Arbeitsamts zu erfüllen.
Rentabilitätsvorschau für die nächsten 3 Jahre
Deine Rentabilitätsvorschau kannst du aus deinem Businessplan entnehmen. Bei deinem Antrag musst du für das erste Jahr eine monatliche Rentabilitätsvorschau und für das 2. und 3. Jahr eine jährliche Darstellung der Rentabilität anfügen.
Mithilfe dieser Angaben stellt der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin sicher, dass sich dein Gründungsvorhaben wirtschaftlich ausreichend positiv entwickelt und ob der Gründungszuschuss für die Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich ist.
Nachdem du deinen Antrag eingereicht hast, prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob deine Angaben plausibel sind und formal den Richtlinien entsprechen (ob eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit vorliegt, noch 150 Tage AL-Anspruch übrig sind und die Bedürftigkeit gegeben ist). Meist dauert dieses Verfahren zwischen zwei und sechs Wochen.
Inzwischen wird das Antragsformular auch als ausfüllbares PDF im Portal der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. Du kannst deine Antragsunterlagen also auch elektronisch übermitteln.
Lesetipp: In diesem Beitrag erfährst du, welche Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung dir zur Verfügung stehen.
Tipps für dein Gespräch beim Arbeitsamt
Einige Erfahrungen haben gezeigt, dass es sinnvoll sein kann, nicht direkt bei einem ersten Gespräch mit den Plänen für die Selbstständigkeit ins Haus zu fallen oder nach einem Gründungszuschuss zu fragen. Das Ziel der Sachbearbeiter:innen ist es schließlich zunächst, die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen.
Erst wenn diese Vermittlung nicht funktioniert, kannst du die Selbstständigkeit als Option zur Beendigung der Arbeitslosigkeit ansprechen. Dabei ist es wichtig, strategisch vorzugehen, um die Bereitschaft des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin zu erhöhen, den Gründungszuschuss auch zu gewähren.
Die folgenden Tipps sollten dir dabei helfen, die Sachbearbeiter:innen zu überzeugen:
- Reagiere nicht ablehnend auf Vermittlungsversuche.
- Achte auf eine gute Chemie zwischen dir und dem Arbeitsvermittler bzw. der Arbeitsvermittlerin.
- Bereite dich ausführlich auf das Gespräch beim Arbeitsamt vor.
- Wenn du es auf eine Selbstständigkeit anlegen willst, bleibt dir noch die Option, ein persönliches Profil zu erstellen, für das auf der Seite des Arbeitsamts keine Stellen vorhanden sind und die Vermittlungschancen zu reduzieren.
- Frage nach Alternativen zum Arbeitsmarkt und führe die Sachbearbeiter:innen so zum Thema Selbstständigkeit.
- Präsentiere eine gute Geschäftsidee und mache deutlich, dass dies genau die richtige Lösung ist.
Der Gründungszuschuss ist keine Pflicht-Leistung. Sie wird stets nach dem Ermessen der Sachbearbeiter:innen bewilligt. Es ist daher besonders wichtig, zu wissen, worauf die Arbeitsagentur bei der Antragsstellung achtet.
Folgende Ausschlusskriterien solltest du zusätzlich kennen:
- Falsch einkalkulierter Zuschuss: Der Gründungszuschuss ist für die Deckung deiner Lebenshaltungskosten und der Kosten für deine soziale Absicherung vorgesehen - nicht für Betriebskosten oder Investitionen. Plane daher den Zuschuss niemals in der Umsatzplanung ein, sondern z.B. als Einnahme auf der Privatseite. Am besten planst du den Gründungszuschuss (ALG 1 + 300 € in einer Summe) in deinem Businessplan für sechs Monate als Privateinkommen ein und rechnest dann deinen Finanzplan ganz normal weiter. Du solltest auch auf das Einplanen der neunmonatigen Aufbauförderung (Phase 2) verzichten, da du diese erst nach Ablauf der ersten Förderphase beantragen kannst.
- Gründungszuschuss wird nicht benötigt: Der Gründungszuschuss wird nur genehmigt, wenn er zur Deckung deiner Lebenshaltungskosten und der sozialen Absicherung in der Anfangsphase benötigt wird. Wenn du in deinem Finanzplan bereits in den ersten sechs Monaten nach der Gründung mit hohem Gewinn planst, wirst du kaum Chancen auf deine Genehmigung haben. Stelle also deine geplanten Umsätze noch einmal auf den Prüfstand und wähle realistische Angaben.
In diesem Video (auf Englisch) geben wir dir noch einmal wertvolle Tipps, für den Start deines Unternehmens:
Fazit
Existenzgründungen sind nicht immer einfach und erfordern in der Regel finanzielle Untersetzung - egal in welcher Form. Solltest du keinen Gründungszuschuss genehmigt bekommen haben, gibt es noch weitere Förderprogrammen, die du unter Umständen in Anspruch nehmen kannst. Am besten informierst du dich bei deiner Industrie- und Handelskammer vor Ort, um die besten Förderungen für dich zu finden.
Wir wünschen dir viel Erfolg bei deinem Sprung in die Selbstständigkeit!